Alamos - Nutzungsbedingungen
1. Allgemeines
Ich bestätige hiermit, dass ich mit meinem persönlichen Mobiltelefon an der Zusatzalarmierung per Pushnachricht der Freiwilligen Feuerwehr Karlstadt teilnehme.
Ein Anspruch auf Einrichtung der Zusatzalarmierung sowie den Erhalt aller verfügbaren Alarme / Alarmdaten besteht nicht. Eine Garantie auf Zustellung des Alarms an die aPager Pro-App kann nicht gewährleistet werden.
Mir ist bekannt das die einzig gültige und reguläre Alarmierungsart innerhalb der Stadt Karlstadt und deren Stadtteile, die von der Leitstelle Würzburg zu alarmierenden Sirenen und Funkmeldeempfänger sind.
Ich werde daher auch ohne Zustellung eines Alarms an meine aPager Pro-App bei einem Sirenen-bzw. Funkmeldealarm das Feuerwehrhaus aufsuchen. Eine Ausnahme stellen hier die bekannten Zeiträume für die Probealarme von Sirenen- und Funkmeldeempfängern dar.
2. Nutzerkreis
Die Zusatzalarmierung ist allen aktiven Feuerwehrdienstleistenden sowie den Angehörigen der Jugendfeuerwehr ab dem vollendeten 16. Lebensjahr aller Stadtteilwehren der Stadt Karlstadt vorbehalten. Passive Mitglieder (Mitglieder des Feuerwehrvereins, welche keinen Einsatzdienst leisten) sind von der Nutzung der Zusatzalarmierung ausgeschlossen.
Der Bürgermeister der Stadt Karlstadt wird dem Nutzerkreis zugeordnet. Da er den Feuerwehren als Dienstherr vorsteht, wird er als aktives Mitglied betrachtet. Es wird ihm dadruch die Möglichkeit gegeben, über das Einsatzgeschehen der Feuerwehren informiert zu sein sowie sich ggf. ein Bild vor Ort zu machen.
Ebenfalls gehören Angehörige der Werkfeuerwehr Düker zum Nutzerkreis.
3. Alarmdaten
Die Empfangenen Daten sind ausschließlich für den Dienstgebrauch. Die Daten dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden. Dritte sind alle Personen, welche nicht dem unter Punkt 2 genannten Nutzerkreis entsprechen.
Erhaltende Alarme werden systemseitig nach einer voreingestellten Zeit selbstständig gelöscht.
Der Verlust eines Endgerätes, auf dem die Zusatzalarmierung eingerichtet ist, ist unverzüglich dem zuständigen Administrator mitzuteilen.
Auf einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen folgt der sofortige Ausschluss von der Zusatzalarmierung für die betreffende Person.